Stifterdarlehen

Eine weitere Möglichkeit, die Stiftung Standortsicherung in Ihrem Engagement für die Region zu unterstützen, ist das Stifterdarlehen. Grundgedanke bei einem Stifterdarlehen ist die Motivation des Darlehensgebers, sein Vermögen generell für einen altruistischen Zweck einsetzen zu wollen. Die endgültige Trennung von der Vermögenssubstanz ist jedoch nicht beabsichtigt. Gründe für den Rückbehalt der Substanz sind z. B. die Absicherung für das Alter oder ein Polster für finanzielle Notfälle. Diesen Überlegungen trägt das Stifterdarlehen Rechnung, da nur temporär auf einen Teil des Vermögens verzichtet wird.

Zusammengefasst wird also bei einem Stifterdarlehen ein bestimmter Betrag für eine bestimmte Dauer zinslos einer Stiftung zur Verfügung gestellt. Die Anlage des Darlehensbetrages, z.B. in Wertpapieren, erfolgt im eigenen Namen unmittelbar durch die Stiftung selbst. Die Erträge aus der Anlage verwendet die Stiftung für ihre gemeinnützige Zwecke. Im Fall der Stiftung Standortsicherung ist das die Unterstützung von Projektvorhaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in Lippe.

Darlehensvertrag

Im Rahmen des Darlehensvertrages werden Höhe, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Rückzahlungsmodalitäten geregelt. Bei Vertragsabschluss kann bereits eine feste Laufzeit bestimmt oder die Dauer des Darlehens vorläufig vereinbart werden. In der Praxis hat sich eine Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten etabliert. Nach Ablauf des Darlehensvertrages erhält der Darlehensgeber sein Geld (nominal) zurück. Am Anschluss kann er das Vermögen der Stiftung auch auf Dauer zur Verfügung stellen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Um eine Zuwendung zur Förderung eines gemeinnützigen Zweckes im Rahmen der persönlichen Steuererklärung in Ansatz bringen zu können, ist beim Steuerpflichtigen grundsätzlich eine Ausgabe, d. h. eine wirtschaftliche Belastung erforderlich. Diese liegt bei einem Stifterdarlehen in der Regel nicht vor, da das Darlehen wieder zurückgezahlt wird. Aufgrund der Zinslosigkeit des Darlehens und der Vermögensanlage durch die Stiftung fällt der Zinsertrag unmittelbar der Stiftung an und wird gerade nicht vom Darlehensgeber „geleistet“. Eine „Zuwendung“ im steuerlichen Sinne fehlt daher, eine Zuwendungsbestätigung wird nicht ausgestellt. Dies erfolgt erst dann, wenn das Geld der Stiftung „geschenkt“, also für unbegrenzte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Da das Stifterdarlehen für ideelle Zwecke oder in einem Zweckbetrieb verwendet wird, d.h. die Stiftung setzt das Geld für die Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke ein, fällt keine Schenkungssteuer an.

Geldanlage

Da der Darlehensgeber Wert auf die Rückzahlung des Geldes legt, spielt die Bonität des Darlehensnehmers eine besondere Rolle. Deutsche Stiftungen gelten grundsätzlich als solide und vertrauenswürdig, sie agieren im Rahmen der Vermögensanlage mit Umsicht und werden von der Stiftungsaufsicht und den Finanzbehörden überwacht.

Um dem Darlehensgeber eine zusätzliche Sicherheit zu bieten, können in Verbindung mit der Hausbank der Stiftung weitere Sicherheiten angeboten werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Bürgschaft der Bank erfolgen, bei der die Anlage des Darlehensbetrages erfolgt. So steht dem Darlehensgeber neben der Stiftung mit ihrer Bonität eine Bankbürgschaft als zusätzliche Sicherheit zur Verfügung.

Vorteile

Das Stifterdarlehen bietet im Vergleich zu einer Spende den Vorteil, dass der Darlehensgeber die Stiftung in einer Art „Testphase“ erst kennen lernen kann, bevor er sich möglicherweise dazu entscheidet, Vermögenssubstanz endgültig auf die Stiftung zu übertragen.

Sie haben Fragen oder möchten uns mit einem Stifterdarlehen unterstützen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

Wir optimieren unsere Webseite mit Cookies

Diese Webseite verwendet Tools und Funktionen, die unter Umständen Cookies im Browser Ihres Gerätes speichern. Nähere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

  • Standard
    Wesentliche Services und Funktionen
  • Komfort
    Ermöglicht Komfortfunktionen dieser Webseite (beispielsweise die Darstellung von Videoinhalten (Youtube, Vimeo) oder die Ortung durch Google Maps)
  • Performance
    Zur Optimierung des Usererlebnisses durch die Erfassung und Auswertung des Besuchsverhaltens.