Grundsätze

Präambel

Logo Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.
Die Grundsätze sollen über die Stiftungssatzung hinaus Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potentiellen Stiftern als Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung, die Effizienz der Mittelverwendung und die Verwaltung der von der Stiftung Standortsicherung treuhänderisch verwalteten Stiftungen schärfen.

Verwaltung

  • Die Stiftungsorgane handeln in Übereinstimmung mit der Satzung und den geltenden Gesetzen. Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Stiftungssatzung formulierten Stifterwillens sowie des Stiftungsvermögens. Sie verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des beratenden Kuratoriums sind grundsätzlich unabhängig vom für die operative Tätigkeit verantwortlichen Stiftungsrat. Sie werden umfassend und wahrheitsgemäß informiert.
  • Stifter/innen und Spender/innen sind unverzichtbare und wertvolle Unterstützer unserer Arbeit. Um Ihnen unsere Wertschätzung auszudrücken, behandeln wir sie zuvorkommend, stellen zeitnah Zuwendungsbestätigungen aus und geben ihnen jederzeit bereitwillig Auskunft über unsere Aktivitäten.

Zweckverwirklichung

  • Die Ressourcen werden ausschließlich zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke genutzt.
  • Fördersuchende betrachten wir als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.
  • Die Stiftung fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen.
  • Für die Stiftung ist Transparenz Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und ein Mittel zur Vertrauensbildung.
  • Über die Aktivitäten der Stiftung wird periodisch berichtet.
  • Eine intensive Begleitung und Evaluation der Projekte sichern die bestmögliche Zweckverwirklichung.

Finanz- und Rechnungswesen

  • Das Stiftungsvermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
  • Die Stiftungsbehörde erhält jährlich einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie eine Jahresrechnung. Das Finanzamt erhält diese Informationen ebenfalls regelmäßig.
  • Die Rechnungslegung erfolgt nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Sie wird durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und testiert.
  • Stiftungsrat und Geschäftsführung nehmen gemeinsam den Bericht der Wirtschaftsprüfer entgegen.
  • Die Anlage des disponiblen Stiftungsvermögens folgt den Grundsätzen der Risikodiversifizierung. Die Stiftung lässt sich bei der Vermögensanlage durch Fachleute beraten.
  • Der Zahlungsverkehr wird transparent gestaltet.
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