Präambel
Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.
Die Grundsätze sollen über die Stiftungssatzung hinaus Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potentiellen Stiftern als Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung, die Effizienz der Mittelverwendung und die Verwaltung der von der Stiftung Standortsicherung treuhänderisch verwalteten Stiftungen schärfen.
Stiftungen in der Gesellschaft
Stiftungen sind integraler Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ihre Legitimität ist durch die grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegeben. Stiftungen handeln im Rahmen dieser Freiheiten. Bei aller Unterschiedlichkeit der Stifterinnen und Stifter und der Vielfalt der Stiftungszwecke sind alle Stiftungen den Werten unserer Demokratie verpflichtet. Durch ihr gemeinnütziges Handeln entsprechen Stiftungen der im Grundgesetz formulierten Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.
- Die Stiftung Standortsicherung achtet die Würde jedes Menschen entsprechend dem Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Orientierung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Die Meinungen sind wie Kunst, Wissenschaft, Glauben und Gewissen frei.
- Die Stiftung versteht sich als Teil der wehrhaften und streitbaren Demokratie. Sie wirkt aktiv in dem Rahmen der Gesetze an der Erhaltung, der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des demokratischen Gemeinwesens mit.
- Die Stiftung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch über Grenzen hinweg für Frieden und offene Gesellschaften ein.
- Die Stiftung Standortsicherung strebt an, in ihrer Arbeit Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen und die Chancen von Diversität wahrzunehmen.
- Die Stiftung Standortsicherung stellt sich den Herausforderungen und Potenzialen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass möglichst viele an den Chancen des Wandels teilhaben können.
- Die Stiftung handelt nachhaltig in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einklang mit der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung der UN und dem Pariser Klimaschutzabkommen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein, insbesondere für die Begrenzung der Klimakrise und den Erhalt der Biodiversität.
Stiftungsorgane und Stiftungsmitarbeitende orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:
Verwaltung
- Die Stiftungsorgane handeln in Übereinstimmung mit der Satzung und den geltenden Gesetzen. Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Stiftungssatzung formulierten Stifterwillens sowie des Stiftungsvermögens. Sie verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.
- Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des beratenden Kuratoriums sind grundsätzlich unabhängig vom für die operative Tätigkeit verantwortlichen Stiftungsrat. Sie werden umfassend und wahrheitsgemäß informiert.
- Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.
Zweckverwirklichung
- Die Ressourcen werden ausschließlich zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke genutzt.
- Fördersuchende betrachten wir als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.
- StifterInnen und SpenderInnen sind unverzichtbare und wertvolle Unterstützer unserer Arbeit.
- Die Stiftung fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen.
- Für die Stiftung ist Transparenz Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und ein Mittel zur Vertrauensbildung.
- Über die Aktivitäten der Stiftung wird periodisch berichtet.
- Eine intensive Begleitung und Evaluation der Projekte sichern die bestmögliche Zweckverwirklichung.
- Die Stiftung sorgt für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der Öffentlichkeit.
- Die Stiftung geht verantwortlich mit Daten um und prüft, welche Daten frei verfügbar gemacht werden.
Finanz- und Rechnungswesen
- Das Stiftungsvermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Die Stiftung reflektiert ihre Ziele hinsichtlich Ertragskraft, Wertbeständigkeit sowie Nachhaltigkeit und möglicher Beiträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks und legt entsprechende Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens schriftlich nieder.
- Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
- Die Stiftungsbehörde erhält jährlich einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie eine Jahresrechnung. Das Finanzamt erhält diese Informationen ebenfalls regelmäßig.
- Die Rechnungslegung erfolgt nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Sie wird durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und testiert.
- Stiftungsrat und Geschäftsführung nehmen gemeinsam den Bericht der Wirtschaftsprüfer entgegen.
- Die Anlage des disponiblen Stiftungsvermögens folgt den Grundsätzen der Risikodiversifizierung. Die Stiftung lässt sich bei der Vermögensanlage durch Fachleute beraten.
- Der Zahlungsverkehr wird transparent gestaltet.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Für Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien und für Stiftungsmitarbeitende gilt, dass sich niemand bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen leiten lässt. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze:
- Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.
- Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.