Antragshinweise

Wie bereite ich eine Antragsstellung vor?

Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Stiftungen ist zunächst die intensive eigene Vorbereitung in Form einer klaren Definition und Dokumentation eines Vorhabens. Dazu gehören Zeitrahmen und Finanzierungspläne ebenso wie Personalaufwand und Machbarkeitsbelege. Erst im Anschluss einer definitiven Projekt-Konzeption sollte die Frage nach einem passenden Ansprechpartner aus dem Bereich des Stiftungswesens gestellt werden.

Wie wähle ich den richtigen Stiftungspartner aus?

Nach Abschluss der konzeptionellen Ausarbeitung eines Projekts steht in erster Linie die Recherche nach passenden Stiftungen. Um sich zunächst einen Überblick über mögliche Ansprechpartner zu verschaffen, empfiehlt sich ein Blick in das ”Verzeichnis der Deutschen Stiftungen” oder das „Stiftungsverzeichnis NRW„. Folgende Fragen sollten dabei geklärt werden:

  • Entsprechen die aktuellen Schwerpunkt-Aktivitäten der Stiftung dem geplanten Projektvorhaben?
  • Kann die Stiftung auf Antrag Dritter überhaupt fördern oder verwirklicht sie sich operativ?
  • Gibt es im Einzugsbereich der Stiftung regionale Beschränkungen oder fördert sie bundes-, europaweit oder international?
  • Ist die Stiftung mit ihren jährlichen Gesamtausgaben überhaupt in der Lage, das Projekt zu unterstützen?
  • Welche Antragsformalitäten müssen beachtet werden?

Passt mein Projekt zur Stiftung?

Auf Basis des ersten Bildungsberichts des Kreises Lippe aus dem Jahr 2010 und den dort genannten Defiziten und auch darauf beruhenden strategischen Zielen der Lippe Bildung eG engagiert sich die Stiftung Standortsicherung mit ihrer Förderung zukünftig in festgelegten Bereichen. Diese sind hier nachzulesen.

Nach welchen Förderkriterien vergibt die Stiftung Fördermittel?

Die Stiftung orientiert sich bei der Vergabe von Fördermitteln an den folgenden Grundsätzen:

  1. Die Stiftung fördert bevorzugt modellhafte, innovative, übertragbare und skalierbare Vorhaben im Rahmen der von ihr definierten Schwerpunkte.
  2. Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen.
  3. Die Stiftung fördert nur Projekte, die gemeinnützig sind.
  4. Die geförderte Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter im Kreis Lippe haben.
  5. Die Stiftung legt – außerhalb der Förderung von Grundlagenforschung – Wert auf die Vermittelbarkeit ihrer Projektergebnisse an die Öffentlichkeit.
  6. Die Mittel werden zweckgebunden, grundsätzlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuschüsse ist ausgeschlossen.
  7. Die Stiftung gewährleistet die Anschubfinanzierung der Projekte.
  8. Die beantragten Mittel sind von der beantragenden Institution zusätzlich zu verwenden, d.h. die Mittel dürfen nicht die eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtungen entlasten. Es muss gewährleistet sein, dass andere Mittelgeber nicht veranlasst werden, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen (Verbot der substitutiven Förderung).
  9. Ein zeitlicher Förderrahmen von drei Jahren sollte nicht überschritten werden.
  10. Bereits begonnene Projekte und Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
  11. Die Antragsteller haben zu versichern, dass der jeweilige Förderantrag nicht gleichzeitig einer anderen Institution zur Entscheidung vorliegt. Gegebenenfalls ist anzugeben, welcher Institution der Antrag in dieser oder ähnlicher Form bereits vorgelegen hat.

Im Förderbereich Kultur bestimmt § 2, 3f der Satzung darüber hinaus, dass insbesondere kulturelle Einrichtungen oder Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung und Wirkung, z.B. durch gezielte Unterstützung bestimmter Theater, Konzerte oder Ausstellungen, gefördert werden können.

Wann sind Projekte generell von einer Förderung ausgeschlossen?

Um Antragstellern von vornherein eine aussichtslose Antragstellung zu ersparen, sind im folgenden typische Anliegen, Bereiche und Institutionen beispielhaft, aber nicht vollständig aufgeführt, die von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • alle Vorhaben, die nicht den Schwerpunkten der gemeinnützigen Projektarbeit der Stiftung entsprechen,
  • Bereitstellung oder Aufstockung von Institutsetats ohne Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung oder Schließung von Etatlücken,
  • Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme an Kongressen und Tagungen,
  • Übersetzungsarbeiten ohne Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung,
  • Unterstützung von Einzelpersonen
  • Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen aller Art.

Was muss ich bei meiner Antragsstellung beachten?

1. Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Das Antragsverfahren ist formlos. Bitte nutzen Sie im ersten Schritt unser Formular zur allgemeinen Förderanfrage.

2. Ein Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

>> Eindeutiges Projekt-Thema in der Überschrift
Das Projekt-Thema sollte eine konkrete fachliche Zuordnung ermöglichen und durch maximal zwei Untertitel ausführlicher beschrieben sein.

>> Prägnante Kurzdarstellung des Vorhabens
Hier geht es um eine überblicksartige Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: die Skizzierung des Problembereichs und die bestehenden Notwendigkeiten und Lösungsvorschläge. Insbesondere dieser Abschnitt sollte beim Leser Neugier und Interesse zum Weiterlesen erwecken.

>> Projektbeschreibung im Detail
In der Projektbeschreibung sind Gegenstand und Inhalt des Projektes umfassend darzustellen. Beachten Sie dabei: Es kommt darauf an, nur die wichtigsten Kriterien kurz, prägnant und inhaltlich gegliedert aufzuführen. Abhandlungen, die dem Umfang einer Broschüre oder gar eines Buches nahe kommen, können selten berücksichtigt werden. Wichtig ist auch die Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes. Weitere zu behandelnde Aspekte sind: eigene Vorarbeiten, Erfahrungen, Referenzprojekte.

>> Zielsetzung, Zielgruppe
Weiterer wichtiger Bestandteil ist die Beschreibung der Zielsetzung und der Zielgruppe des Projekts. Hierbei sollte der gemeinnützige und vielleicht auch zukunftsweisende Modell-Charakter, der Innovationsgehalt und die Übertragbarkeit eines Projekts deutlich herausgestellt sein. In diesem Zusammenhang wird die voraussichtliche Aussicht auf Erfolg eines Vorhabens wichtig, die durch die Angabe der voraussichtlichen Ergebnisse und Wirkungen des Projekts verdeutlicht werden kann. Die Projektergebnisse sind u.a. mit Hinblick auf die Beantwortung folgender Fragen darzustellen: Welcher Nutzen ist (z.B. für die Zielgruppe) zu erwarten? Inwieweit werden die Ziele dem in der Stiftungssatzung formulierten Stiftungszweck gerecht? Führt das Projekt zu materiellen Ergebnissen (Tagungsdokumentation, Ausstellung, Publikation, CD-ROM usw.)? Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit planen Sie? Anhand welcher Maßstäbe und Kriterien beurteilen Sie den Erfolg des Projektes?

>> Methodik, Mittel
An dieser Stelle sollte der individuelle Lösungsansatz und die Begründung der speziellen Vorgehensweise (Aufbau und Ablauf des Projektes) mit Blick auf das gewünschte Resultat beschrieben werden. Wie soll das Ziel erreicht werden? Welche Maßnahme bewirkt was bei der Zielgruppe? Welche Arbeitsschritte sind wann zur Zielerreichung notwendig? Wie bauen sie aufeinander auf?

>> Kosten- und Finanzierungsplan
Unerlässlich ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der sowohl die voraussichtlichen Einnahmen, auch die Einnahmen von Dritten (durch andere Förderer), als auch die in Einzelposten aufgeschlüsselten Ausgaben, die Eigenbeteiligung und letztendlich den Zuschussbedarf eindeutig angibt. Bei auf Dauer angelegten Projekten sind an dieser Stelle auch Angaben über die geplante Folgefinanzierung zu machen (Anschlussperspektive).

>> Zeitplan
Als Ergänzung zum Kosten- und Finanzierungsplan sollte die Projektdauer und gewünschte Förderungsweise angegeben werden. Geht es um eine kurzfristige und sofortige, mittelfristige oder langfristige Förderung? Diese Frage kann nur die genaue Kalkulation des zeitlichen Rahmens für die Abwicklung des Projekts beantworten. Definieren Sie Meilensteine im Projektverlauf. Bitte geben Sie auch an, bis wann Sie eine Entscheidung benötigen.

>> Angaben zum Antragsteller und zum verantwortlichen Projektbetreuer
Weiter ist die Angabe des verantwortlichen Projektbetreuers mit Namen, Beruf/Funktion, Adresse, Telefon-, Faxverbindung, E-Mail-Adresse für die eventuelle Kontaktaufnahme wichtig. Hierbei ist es ratsam (soweit noch nicht bekannt), die Institution umfassend mit Angaben über Namen, Sitz, Gründungsjahr, Aufgaben und Ziele, Grundfinanzierung, Internetadresse usw. vorzustellen.
Die antragstellende Körperschaft muss im Antrag ihre Steuerbegünstigung durch eine Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung nachweisen.

>> Anhang
Hier können alle weiteren erläuternden Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Genehmigungen eingefügt werden.

Wie frage ich bei der Stiftung Standortsicherung eine Förderung an?

Die Bearbeitung wird wesentlich erleichtert, wenn der eingereichte Förderantrag alle notwendigen Informationen enthält. Aus diesem Grund bieten wir auf unserer Internetseite die Möglichkeit, über einen Kurzantrag eine erste Förderanfrage zu stellen.

Wann reiche ich meinen Antrag bei der Stiftung ein?

Bitte beachten Sie die Terminierung der nächsten Stiftungsratssitzung. Die Termine finden Sie unter Antrag stellen sowie Gremien.

Der Antrag bzw. die Antragsskizze sollte spätestens einen Monat vor der geplanten Sitzung der Stiftung bei der Geschäftsstelle eingehen, damit er bzw. sie zur Sitzung berücksichtigt werden kann. Ein früherer Zeitpunkt der Einsendung wäre wünschenswert.

Wie läuft das Bewilligungsverfahren?

1. Die Stiftung prüft die inhaltliche Vereinbarkeit des Antrages mit ihren Stiftungszwecken sowie den von ihr gesetzten Schwerpunkten. Weiterhin wird die Machbarkeit und Durchführbarkeit des beantragten Projektes u.a. hinsichtlich organisatorischer und finanzieller Gesichtspunkte geprüft.

2. Die Stiftung behält sich vor, Projekt- und Förderanträge durch externe Fachleute begutachten zu lassen.

3. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch. Die Stiftung ist bemüht, in angemessener Zeit über die Projektanträge zu entscheiden und den Antragsteller zu informieren. Anträge können in der Regel zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der Einsendeschluss ist jeweils vier Wochen vor der nächsten Stiftungsratssitzung, die bei der Stiftung angefragt werden können. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liegt beim Stiftungsrat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Was muss ich bei der Verwendung der Stiftungsmittel beachten?

§ 1 Allgemeines

Die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe gewährt Fördermittel ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung sowie den „Hinweisen für die Vergabe von Fördermitteln“.

§ 2 Fördermittel

Arten von Fördermitteln
Die Fördermittel können z.B. gewährt werden für Personalkosten incl. Personalnebenkosten, Reisekosten, Sachkosten.

Bewilligungszeitraum
Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss eines Kalenderjahres. Über zusätzliche Mittel, die im Rahmen der Verlängerung/Fortsetzung eines Vorhabens erforderlich werden, entscheidet die Stiftung nach Vorlage eines Fortsetzungsantrages.

Wirtschaftlichkeit
Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Zweckbindung
Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckgerichtete Verwendung der Mittel verantwortlich.

§ 3 Abrufplan

Für die Anforderung der bewilligten Fördermittel hat der Antragsteller dem laufenden Bedarf und dem Projektfortschritt entsprechend einen Abrufplan einzureichen, der die kontinuierliche Abwicklung des Vorhabens für den Bewilligungszeitraum sicherstellen soll. Nach Prüfung des Abrufplans durch die Stiftung werden die Mittel entsprechend den angegebenen Terminen auf das Konto des Bewilligungsempfängers überwiesen. Personalkosten sollten quartalsweise angefordert werden.

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Stiftung will die von ihr unterstützten Vorhaben und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt und der interessierten Fachwelt zugänglich machen. Sie erwartet deshalb, dass der Bewilligungsempfänger jede Möglichkeit der Information über die geförderten Vorhaben in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder neuen Medien nutzt und dabei in angemessener Form auf die Unterstützung der Stiftung hinweist.

Im Falle der Veröffentlichung von Projektmitteilungen, Projektergebnissen, Tagungsprogrammen, -beiträgen, Aufsätzen zum Projektgegenstand o.ä. durch den Bewilligungsempfänger ist auf die finanzielle Förderung durch die Stiftung hinzuweisen:

Das Projekt X wurde von der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe gefördert.
oder
Die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe hat die Durchführung des Projekts X ermöglicht.

Presseausschnitte, Mitschnitte von Rundfunk-/TV-Beiträgen o.ä. (jeweils mit Angabe von Datum und Quelle) sind unmittelbar nach dem Erscheinen an die Stiftung zu schicken.

§ 5 Berichtspflichten, Verwendungsnachweise, Projektabschluss

Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung benötigt die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe einen inhaltlichen und einen finanziellen Nachweis.

Berichterstattung
Der Bewilligungsempfänger hat nach dem Ende des Bewilligungszeitraums der Stiftung einen zusammenfassenden Abschlussbericht über das Vorhaben sowie die Erreichung der Projektziele zu übermitteln (vgl. Merkblatt Abschlussbericht).

Bei mehrjährigen Vorhaben bzw. Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger nach Rücksprache mit der Stiftung Zwischenberichte. Bei Projekten mit besonderem Komplexitätsgrad kann die Stiftung darüber hinaus eine besondere, auf das Projekt zugeschnittene Evaluation veranlassen. Im übrigen ist der Bewilligungsempfänger verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Stiftung Auskunft über den Stand des Vorhabens bzw. Projektes zu geben. Darüber hinaus hat der Bewilligungsempfänger unaufgefordert über Ereignisse zu berichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

Verwendungsnachweis
Über die Mittelverwendung ist Rechnung zu legen. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen von Verwendungs- bzw. Kostennachweisen sowie Berichterstattungen. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Vorhabens bzw. Projekts, zu erbringen.

Die abgerechneten Mittel sind durch prüfungsfähige Unterlagen zu belegen. Die Belege und sonstigen Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren und ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stiftung zu vernichten.

Die Stiftung ist berechtigt und behält sich vor, jederzeit den Verwendungsnachweis bzw. die Verwendung der Mittel durch Einsicht in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen (Verwendungsprüfung). In Einzelfällen kann vereinbart werden, einen durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Mittelverwendungsnachweis vorzulegen.

Bei mehrjährigen Vorhaben bzw. Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger nach Rücksprache mit der Stiftung Zwischenverwendungsnachweise.

Für die Durchführung des Vorhabens nicht benötigte bzw. nicht rechtmäßig in Anspruch genommene Fördermittel sind unverzüglich, spätestens jedoch mit dem abschließenden Verwendungsnachweis zurückzuzahlen.

§ 6 Widerrufsrecht

Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder bewilligte Mittel nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheides zumindest teilweise abgerufen werden.

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