Häufige Fragen

Wann reiche ich meinen Antrag bei der Stiftung ein?

Bitte beachten Sie die Terminierung der nächsten Stiftungsratssitzung. Die Termine finden Sie unter Antrag stellen sowie Gremien.

Der Antrag bzw. die Antragsskizze sollte spätestens einen Monat vor der geplanten Sitzung der Stiftung bei der Geschäftsstelle eingehen, damit er bzw. sie zur Sitzung berücksichtigt werden kann. Ein früherer Zeitpunkt der Einsendung wäre wünschenswert.

Was muss ich bei der Verwendung der Stiftungsmittel beachten?

§ 1 Allgemeines

Die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe gewährt Fördermittel ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung sowie den „Hinweisen für die Vergabe von Fördermitteln“.

§ 2 Fördermittel

Arten von Fördermitteln
Die Fördermittel können z.B. gewährt werden für Personalkosten incl. Personalnebenkosten, Reisekosten, Sachkosten.

Bewilligungszeitraum
Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss eines Kalenderjahres. Über zusätzliche Mittel, die im Rahmen der Verlängerung/Fortsetzung eines Vorhabens erforderlich werden, entscheidet die Stiftung nach Vorlage eines Fortsetzungsantrages.

Wirtschaftlichkeit
Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Zweckbindung
Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckgerichtete Verwendung der Mittel verantwortlich.

§ 3 Abrufplan

Für die Anforderung der bewilligten Fördermittel hat der Antragsteller dem laufenden Bedarf und dem Projektfortschritt entsprechend einen Abrufplan einzureichen, der die kontinuierliche Abwicklung des Vorhabens für den Bewilligungszeitraum sicherstellen soll. Nach Prüfung des Abrufplans durch die Stiftung werden die Mittel entsprechend den angegebenen Terminen auf das Konto des Bewilligungsempfängers überwiesen. Personalkosten sollten quartalsweise angefordert werden.

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Stiftung will die von ihr unterstützten Vorhaben und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt und der interessierten Fachwelt zugänglich machen. Sie erwartet deshalb, dass der Bewilligungsempfänger jede Möglichkeit der Information über die geförderten Vorhaben in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder neuen Medien nutzt und dabei in angemessener Form auf die Unterstützung der Stiftung hinweist.

Im Falle der Veröffentlichung von Projektmitteilungen, Projektergebnissen, Tagungsprogrammen, -beiträgen, Aufsätzen zum Projektgegenstand o.ä. durch den Bewilligungsempfänger ist auf die finanzielle Förderung durch die Stiftung hinzuweisen:

Das Projekt X wurde von der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe gefördert.
oder
Die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe hat die Durchführung des Projekts X ermöglicht.

Presseausschnitte, Mitschnitte von Rundfunk-/TV-Beiträgen o.ä. (jeweils mit Angabe von Datum und Quelle) sind unmittelbar nach dem Erscheinen an die Stiftung zu schicken.

§ 5 Berichtspflichten, Verwendungsnachweise, Projektabschluss

Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung benötigt die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe einen inhaltlichen und einen finanziellen Nachweis.

Berichterstattung
Der Bewilligungsempfänger hat nach dem Ende des Bewilligungszeitraums der Stiftung einen zusammenfassenden Abschlussbericht über das Vorhaben sowie die Erreichung der Projektziele zu übermitteln (vgl. Merkblatt Abschlussbericht).

Bei mehrjährigen Vorhaben bzw. Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger nach Rücksprache mit der Stiftung Zwischenberichte. Bei Projekten mit besonderem Komplexitätsgrad kann die Stiftung darüber hinaus eine besondere, auf das Projekt zugeschnittene Evaluation veranlassen. Im übrigen ist der Bewilligungsempfänger verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Stiftung Auskunft über den Stand des Vorhabens bzw. Projektes zu geben. Darüber hinaus hat der Bewilligungsempfänger unaufgefordert über Ereignisse zu berichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

Verwendungsnachweis
Über die Mittelverwendung ist Rechnung zu legen. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen von Verwendungs- bzw. Kostennachweisen sowie Berichterstattungen. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Vorhabens bzw. Projekts, zu erbringen.

Die abgerechneten Mittel sind durch prüfungsfähige Unterlagen zu belegen. Die Belege und sonstigen Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren und ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stiftung zu vernichten.

Die Stiftung ist berechtigt und behält sich vor, jederzeit den Verwendungsnachweis bzw. die Verwendung der Mittel durch Einsicht in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen (Verwendungsprüfung). In Einzelfällen kann vereinbart werden, einen durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Mittelverwendungsnachweis vorzulegen.

Bei mehrjährigen Vorhaben bzw. Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger nach Rücksprache mit der Stiftung Zwischenverwendungsnachweise.

Für die Durchführung des Vorhabens nicht benötigte bzw. nicht rechtmäßig in Anspruch genommene Fördermittel sind unverzüglich, spätestens jedoch mit dem abschließenden Verwendungsnachweis zurückzuzahlen.

§ 6 Widerrufsrecht

Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder bewilligte Mittel nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheides zumindest teilweise abgerufen werden.

Wir optimieren unsere Webseite mit Cookies

Diese Webseite verwendet Tools und Funktionen, die unter Umständen Cookies im Browser Ihres Gerätes speichern. Nähere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

  • Standard
    Wesentliche Services und Funktionen
  • Komfort
    Ermöglicht Komfortfunktionen dieser Webseite (beispielsweise die Darstellung von Videoinhalten (Youtube, Vimeo) oder die Ortung durch Google Maps)
  • Performance
    Zur Optimierung des Usererlebnisses durch die Erfassung und Auswertung des Besuchsverhaltens.